Die Vogelgrippe – auch Vogelgrippe genannt – breitet sich in Schleswig-Holstein weiter aus. Auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in der Region Schleswig-Flensburg wurde das Influenzavirus H5N1 nachgewiesen. Bereits am Donnerstag waren rund 2.000 freilaufende Gänse gestorben. Das örtliche Veterinäramt hatte Proben entnommen und im Landeslabor untersuchen lassen. Dort fanden Experten das Influenzavirus vom Subtyp H5. Das Friedrich-Löffler-Institut (Bundesinstitut für Tiergesundheitsforschung) bestätigte am Freitagabend seine Ergebnisse: Demnach waren die toten Tiere mit dem Subtyp H5N1 der Vogelgrippe infiziert. Wie das Landwirtschaftsministerium am Samstag mitteilte, haben Mitarbeiter einer Spezialfirma damit begonnen, Tausende von Gänsen und Hühnern zu töten. Nach Angaben des örtlichen Tierarztes sollten die Tiere bis Samstagnacht tot sein.
Ich landete auf einem der größten Mastbetriebe in SH
Die betroffene Farm im Husby-Gebiet von Markerup wurde abgesperrt. Tiere sollten fachgerecht vergast und anschließend entsorgt werden. Dafür stand ein Container bereit. Danach müssen die Ställe gereinigt und desinfiziert werden. Betroffen sind eine Farm im Markerup-Gebiet von Husby mit rund 12.500 Gänsen und Masthähnchen und eine weitere Farm mit rund 5.600 Gänsen. Die Gänsefarm in Markerup gilt als eine der größten des Landes. Unternehmen können ihre Arbeit frühestens in vier Wochen wieder aufnehmen.
Begrenztes Areal im Raum Schleswig-Flensburg geschaffen
Ein Spezialunternehmen tötet tausende Gänse und Hühner. Um die beiden betroffenen Unternehmen herum werden nun sogenannte Containment-Zonen, eine No-Go-Area von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von weiteren sieben Kilometern eingerichtet. Damit soll die weitere Ausbreitung des Virus eingedämmt werden. In diesen Zonen gelten besondere Regelungen: Unter anderem muss Geflügel gehalten werden und der Transport von lebendem Geflügel ist nicht mehr erlaubt (Sperrgebiet: 21 Tage, Beobachtungsgebiet: 15 Tage). Diese Pufferzone gilt ab Sonntag (17. Juli). Etwa 300 Torhüter sind betroffen.
Das Ministerium bittet um Einhaltung der Hygieneauflagen
Im November vergangenen Jahres verschärfte das Landwirtschaftsministerium wegen der Vogelgrippe bundesweit die Hygieneregeln – und fordert deren Einhaltung. Sie gelten für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter. Ohne Schutzkleidung darf niemand Ställe betreten, in denen beispielsweise Hühner, Fasane, Wühlmäuse, Enten oder Gänse gehalten werden. Schuhe sollten auch gewechselt werden. Außerdem sollten an den Eingängen Desinfektionswannen oder -matten aufgestellt werden. Die Regeln gelten auch für Besitzer von Vögeln, die für Shows, Wettbewerbe, Ausstellungen, Wettbewerbe, Zucht oder Verkauf gehalten werden. Haustiere sind ausgeschlossen. Kreise und kreisfreie Städte können für ihr Gebiet oder Teile davon anordnen, dass Tiere nur in Stallungen gehalten werden dürfen. AUDIO: Vogelgrippe auf zwei Höfen im Kreis Schleswig-Flensburg bestätigt (1 min)
Die Vogelgrippe breitet sich auch auf Wildvögel aus
Bundesweit wurden Vogelgrippe-Erreger auch bei anderen toten Wildvögeln nachgewiesen, die in den letzten Wochen gefunden wurden. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums wurde die Vogelgrippe bisher vom Friedrich-Loeffler-Institut in 80 Proben aus fünf Regionen bestätigt. Besonders betroffen waren Brandseeschwalben und Tölpel, aber auch Wildgänse und einzelne Nachweise von Küstenseeschwalben und Enten. Weitere Informationen Die Seevogelkolonien auf Helgoland sind bisher von der Tierseuche verschont geblieben. Bei einem Tier wurde nun das H5N1-Virus nachgewiesen. mehr Die infizierten Tiere auf dem Betrieb waren mit dem Virus-Subtyp H5N1 infiziert. Um die betroffene Geflügelfarm herum wird eine Sperrzone eingerichtet. mehr Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Welle Nord | Neues für Schleswig-Holstein | 16.07.2022 | 13:00 ‚Oh Zeit