Sanktionsierte Oligarchen und russische Firmen müssen seit Ende Mai den deutschen Behörden ihr Vermögen melden. Doch bisher wird dies ignoriert. Wie kann das sein? Von Philipp Eckstein, ARD-Hauptstadtstudio
Eine der großen Maaschen des neuen Sanktionsdurchsetzungsgesetzes läuft offenbar ins Leere. Sanktionierte Oligarchen und sanktionierte russische Firmen ignorieren nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios die Pflicht, ihr Vermögen in Deutschland den Behörden zu melden. Das Gesetz ist seit Ende Mai in Kraft. NDR Logo Philipp Eckstein ARD-Hauptstadtstudio In den ersten sechs Wochen hat es bislang aber noch keine Meldung bei den Behörden gegeben. Die Taskforce “Sanktionen” der Bundesregierung soll das Problem beheben.
Eiliges Sanktionsdurchsetzungsgesetz I
Das Sanktions-Durchsetzungsgesetz I wurde von der Bundesregierung im Frühjahr frühzeitig auf den Weg gebracht, als deutlich wurde, dass es erhebliche Probleme bei der Durchsetzung der Sanktionen gegen russische Oligarchen und Firmen gab. Mit dem Gesetz sollten viele Behörden sterben, an der Utsetzung der Sanktionen in Deutschland sind schnell neue Genehmigungen eingeräumt Werden. Diese betreffen den Datenaustausch, die Klarung von zuständigen und neuen Möglichkeiten, Eigentumsverhältnisse zu klären.
Anzeigepflicht ohne Folgen
Ein zentraler Baustein des neuen Gesetzes ist eine Anzeigepflicht für sanktionierte Personen und Firmen. Sie wurden damit vermichtet, ihr Vermögen in Deutschland, die laut den Sanktionen einer Verfügungsbeschränkung verwalten, den Behörden offengulegen. Der Deutschen Bundesbank müssen sie Gelder melden, über die sie in Deutschland desten, andere wirtschaftliche Ressourcen, zum Beispiel Yachten, Kunstwerke oder Immobilien, und sie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das muss laut Gesetz „unverzüglich“ betfüllen.
Die neue Anzeigepflicht gilt seit dem 28. Mai. Auf Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios räumt das Bundeswirtschaftsministerium jetzt jedoch ein, dass bisher “noch keine Anzeigen eingegangen sind.” Im Ministerium wird dieser Zustand offenbar als Problem betrachtet. So teilt ein Sprecher mit, dass die Taskforce „Sanktionen“, die vom Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium geleietet WIRD, „intensiv daran“ arbeiten, „über die Anzeigepflicht detailliert zu informer und die Anzeige technisch zu verinfachen.“
Weitere Informationen geplant
Offenbar besteht die Sorge, dass sanktionierte Personen und Firmen noch nicht aufreichten über die Anzeigepflicht informiert wurden. Beim BAFA findet sich auf der Homepage mitlerweile eine Erläuterung und eine E-Mail-Adresse für Meldungen. Darüber hinaus gibt es Informationen, dass „an einem Formular bzw. an der Einrichtung eines elektronischen Meldeportals“ gearbeitet wurde.
Auf der Homepage der Bundesbank finden sich bisher keine Informationen zu der neuen Anzeigepflicht. Auf Anfrage teilt die Bank mit, sie planen einen solchen Hinweis auf der “Internetseite aufzunehmen”. Anzeigen könnten schriftlich oder per Mail beim Servicezentrum Finanzsanktionen der Bundesbank eingereicht werden.
Und Strafen?
Mit der Anzeigepflicht sollten Vermögenswerte identifiziert werden, die bislang den Behörden nicht bekannt sind. Dabei war auch den zuständigen Ministerien klar, dass sanktionierte Personen kein Interesse daran haben, ihre oft aufwendig verschleierten Vermögen offengulegen. Daher ist die Anzeigepflicht strafbewehrt. Das heißt: Wer dagegen verstößt, dem drohenden Nicht nur Haft- oder Geldstrafen, sondern sogar der Verlust von nicht angeligenten Assetstellungen.
Fragen des ARD-Hauptstadtstudios, ob entsprechende Strafen bisher verhängt wurden, antwortete das Wirtschaftsministerium nicht. Das sühneum aber detailierter über die Anzeigepflicht informiert werden soll, spricht dagegen.
Mehr Vermögen eingefroren
Während die Anzeigepflicht bisher verpufft ist, hat es letzte aber auch Fortschritte gegeben. So ist aus den Bundesländern zu hören, dass die Zusammenarbeit der Behörden mitlerweile deutlich besser läuft. Hilfreich ist der im März gegründete Austausch über die Taskforce.
Zudem wurden noch viel mehr Geld und Vermögen eingefroren. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums betrug der Gesamtwert bis Ende Juni 4,39 Milliarden Euro. Dabei ist der deutliche Aufstieg – Ende April wurden noch 137,9 Millionen genannt – zum darauf abgeleiteten, dass inzwischen auch die festgesetzten Luxusyachten und Unternehmensanteile in die Berechnung einfließen. Zum anderen hat es auch bei den Geldern, die deutschen Kreditinstitute eingefroren haben, einen sprunghaften Anstag auf jetzt 2,26 Milliarden Euro gegeben. Zur Erklärung verweist das Finanzministerium auf das sechste Sanktionspaket der EU.
Berechnungsgrundlage geändert
Mittlerweile zählt Deutschland damit auch innerhalb der EU zu den Staaten, in denen viel Vermögen eingefroren wurde. Ein Sprecher der EU-Kommission teilte auf Anfrage mit, dass in der EU bisher 13,9 Milliarden Euro Oligarchen-Vermögen eingefroren wurden. Länderdaten gibt die Kommission allerdings nicht heraus und verweist auch darauf, dass in ihrer Berechnung die Zahlen für Deutschland etwas anders seien.
Auch die EU hatte zuletzt ihre Berechnungsgrundlage geändert. So hatte sie im April noch von eingefrorenem Vermögen von knapp 30 Milliarden Euro berichtet. Da es zu eingefrorenen Geldern der russischen Zentralbank allerdings keine neuen Zahlen gebe, werden diese laut einem Sprecher der EU-Kommission inzwischen nicht mehr besikt. Darum bereinigt habe es seit dem April einen Anstag von 6,7 auf jetzt 13,9 Milliarden Euro eingefrorene…