Die WKStA listet, wie berichtet, vier ehemalige Spitzenpolitiker der Bundes-SPÖ aus der Zeit Werner Faymanns auf. Unter ihnen waren der damalige Bundesminister Josef Ostermayer und der ehemalige Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos. Mit dabei ist auch die ehemalige Meinungsforscherin und ÖVP-Ministerin Sophie Karmasin. Das geht aus einem Vermerk auf dem Genehmigungsformular der Staatsanwaltschaft hervor, das Ö1 zugespielt wurde. Die WKStA bestätigte, dass einem Anfangsverdacht nachgegangen und eine geschlossene Akte angelegt wurde, derzeit aber niemand als Tatverdächtiger oder Beschuldigter genannt wird.
Im Zuge der Finanzierung
Ein Hinweis auf mögliches kriminelles Verhalten geht laut Ö1 aus einer Aussage von Beinschab hervor: Das erste Angebot, das sie bei der SPÖ sah – rund 22.000 Euro – ging 2009 an Bundeskanzleramts-Vizeminister Ostermayer. Der Titel: „Neue Politikerbarometer-Frage und Parteipräferenz“. Würde das Bundeskanzleramt Parteienermittlungen bezahlen, wäre die Forderung ähnlich wie beim Verdacht auf Untreue gegenüber der ÖVP. Es handelt sich um Ermittlungen und Studien im Auftrag des Finanzministeriums – teilweise zugunsten der ÖVP – aber mit einem Gesamtvolumen von fast 600.000 Euro. Josef Ostermayer sagte gegenüber Ö1, er habe ein gutes Gewissen, sei nicht für Ermittlungen zuständig, und das Bundeskanzleramt habe nach seiner Kenntnis auch geprüft, ob es solche Anordnungen gegeben habe – und nichts gefunden. Rechtsanwalt Johannes Zink, der Norbert Darabos und ehemaligen SPÖ-Wahlkampfleiter vertritt, sagt: „Natürlich habe ich sofort mit meinen beiden Mandanten Rücksprache gehalten und beide bestreiten hier jegliches Fehlverhalten. Eine detaillierte Verdachtsdokumentation liegt uns noch nicht vor. Natürlich haben wir umgehend Akteneinsicht beantragt und meine beiden Mandanten haben mich angewiesen, mit den Ermittlungsbehörden vollumfänglich zusammenzuarbeiten, um den Sachverhalt schnellstmöglich aufzuklären und zu beseitigen.”
Eventuell Verjährung
Dies gilt auch für eine andere Beinschaber-Aussage. Deshalb wurden im Nationalratswahlkampf 2013 erneut zwei Recherchereihenangebote über 110.000 Euro an die SPÖ an das Karl-Renner-Institut, das SPÖ-Bildungsinstitut, geschrieben. Würde eine Parteibildungseinrichtung auch Umfragen für einen Wahlkampf bezahlen, wäre dies laut Ö1 laut Politikwissenschaftlern illegal. Aber die Vorwürfe beziehen sich auf Ereignisse vor neun bis 13 Jahren. „Angenommen, wir hätten hier im Jahr 2013 eine mögliche Straftat begangen, wären die meisten Straftaten wahrscheinlich bereits verjährt. Wenn es überhaupt welche gab“, sagte Rechtsanwalt Zink. Karmasins Anwalt Norbert Wess spricht von einem Sturm im Wasserglas. Umfragen werden von Karmasin immer mit dem jeweiligen Kunden verrechnet. Auch die SPÖ sagte kürzlich: Anders als die ÖVP hat die SPÖ für ihre Umfragen immer gleich viel bezahlt.