Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) erklärt, dass einige Kantone nicht ganz sicher sind, wie stabil der Aufenthalt von Schutzsuchenden bei Privatpersonen über Monate ist.
Immer mehr Flüchtlinge wurden umgesiedelt
Gemäss SODK werden die Kantone eher auf ihre eigenen Strukturen setzen, um Umzüge – und damit oft Umschulungen von Kindern – zu vermeiden. Dies sind Wohnungen oder kollektive Strukturen wie ehemalige Pflegeheime oder Jugendherbergen. «Die bisherigen Erfahrungen haben in einigen Kantonen gezeigt, dass private Unterkünfte als Zwischenlösung besser geeignet sind, aber mittelfristig andere, staatliche Lösungen gefunden werden müssen.» Untersuchungen haben gezeigt, dass zwischen fünf und zehn Prozent der in Privathaushalten untergebrachten Flüchtlinge in kantonale und kommunale Strukturen umgesiedelt wurden, sagte SODK-Generalsekretärin Gaby Szollösy gegenüber der Neuen Zürcher Zeitung. Und es wird erwartet, dass diese Zahlen in naher Zukunft weiter steigen werden. Familie nimmt Flüchtlinge auf: „Wir waren von Anfang an allein“ (01:48)
Sie könnten „ein gewisses Unbehagen“ verspüren
In der Stadt Zürich seien 90 Prozent der rund 2000 Personen mit S-Schutzstatus privat untergebracht, teilten die lokalen Behörden am Dienstag ebenfalls mit. Pläne für Langzeitunterkünfte seien im Gange, auch Containerdörfer seien möglich. In manchen Gastfamilien spüre man “eine gewisse Unruhe”, sagte Jörg Kündig, Präsident des Verbandes der Zürcher Gemeinderäte, gegenüber den Medien. Auch bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) sind «Ermüdungserscheinungen» zu beobachten. Das Bundesministerium für Justiz und Polizei (EJPD) betonte auf Nachfrage, dass die Kantone für die Aufnahme von Schutzsuchenden zuständig seien, auch wenn eine Privatunterkunft nicht mehr möglich sei. Die grosse Solidarität der Schweizer Bevölkerung ist eindrücklich. „Die Bundesregierung dankt den privaten Gastgebern für ihr Engagement.“ Bezüglich der Forderung des Kantons Zürich, dass der Bund noch vor dem Winter einen Plan für Notunterkünfte erstellen soll, hält die SODK fest, dass diese Angelegenheit mit dem Bund vertieft diskutiert werden muss. Gemäss EJPD arbeitet das SEM eng mit den anderen betroffenen Bundesstellen sowie den Kantonen, Städten und Gemeinden zusammen, um in dieser Frage gemeinsame und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass die zuständige Bundesrätin Karin Keller-Sutter (58) den ehemaligen Kommandanten der Kantonspolizei Zürich, Thomas Würgler, beauftragt habe, Szenarien zu Flugbewegungen in die Schweiz zu entwickeln. Dies geschieht mit dem Ziel, die Planungskapazitäten für Bund, Kantone, Städte und Gemeinden zu erhöhen.
Die Kantone wollen wissen, wie es weitergeht
Zudem erinnert das EJPD daran, dass die Kantone ihre Gesuche im Rahmen des ordentlichen Austauschausschusses Sonas (Sonderstab Asyl, politisch-strategisches Führungsorgan des Bundes zur Bewältigung von Sonder- und Notlagen im Asyl- und Asylbereich) einreichen können Migration). Gemeinsame Lösungen werden dort geprüft. Da der S-Schutzstatus im März 2023 ausläuft, sollte nach Ansicht der Zürcher Behörden bis Ende Jahr klar sein, wie es weitergeht. „Die SODK möchte die Frage der Fortführung oder Aufhebung des S-Status schnellstmöglich mit der Bundesregierung vertiefen“, so die Sozialdirektoren. Das EJPD argumentiert, dass die andauernden Feindseligkeiten in der Ukraine derzeit keine verlässliche Prognose zulassen, wann der Schutzstatus aufgehoben und die Rückkehr von Flüchtlingen in die Ukraine gefördert werden könnte. Das SEM verfolgte jedoch aufmerksam die Entwicklungen in der Ukraine. „Sollte sich die Ausgangslage in der Ukraine grundlegend ändern, sind Anpassungen des Schutzregimes in der Schweiz möglich – auch unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf EU-Ebene.“ (SDA) Ludmila hat den Krieg verlassen: “Es gibt keinen Ort, an den ich zurückgehen kann” (02:09)