Viele Mieter haben kürzlich ihre Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr erhalten, teilweise mit einer saftigen Anzahlung. Gerade jetzt, wo alles teurer wird, schmerzen die Mehrkosten. Deshalb meldete der Mieterbund Oberösterreich eine dritte Zusatzbefragung an.
18.07.2022 13.09
Online ab heute, 13:09 Uhr
Viele Mieter wundern sich, warum es Mehrkosten aus dem Vorjahr gibt, da die Preissteigerungen in dieser Zeit nicht so hoch waren. Daher bezweifeln viele, ob die Preisgestaltung durch den Eigentümer und die Verwaltung der Immobilie korrekt durchgeführt wurde. Der Mieterbund Oberösterreich verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr ein Drittel mehr Anfragen: „Umso bemerkenswerter ist es für uns, dass die zu erwartenden Heiznebenkosten in diesen Rechnungen noch nicht enthalten sind. Diese wirken sich erst ab 2023 aus“, sagt Nicole Hager-Wildenrotter, Geschäftsführerin des Mieterbundes Oberösterreich. „Wir merken, dass die Leute sehr empfindlich auf die allgemeine Kostensteigerung reagieren und deshalb ihre Rechnungen prüfen lassen wollen“, sagt Hager-Wildenrotter.
Pauschalbeträge sind oft gering
Laut Mieterbund werden Betriebskostenpauschalen von Vermietern oft zu niedrig angesetzt, weshalb Nachzahlungen bei der Begleichung der Rechnung anfallen. Auch die Betriebskosten steigen, weil immer mehr Technik im Gebäude gewartet werden muss, wie zum Beispiel CO2-Warngeräte in Tiefgaragen, Lüftungsanlagen oder Brandmeldeanlagen.
Erwartete Preiserhöhungen ab Herbst geben Anlass zur Sorge
Die Menschen haben laut Hager-Wildenrotter Sorgen und Ängste, wie sie im kommenden Herbst und Winter ihre Energie- und Heizkosten decken werden. „Wir haben im Schnitt 200 bis 300 Euro Steigerungen pro Jahr und das trifft die Menschen jetzt mehr, weil sie wissen, dass die Strom- und Heizkosten steigen“, erklärt der Obmann des Mieterbundes Oberösterreich. Auch Nachzahlungen von 50, 70 oder 100 Euro wären entsprechend betroffen.
Überprüfen Sie im Zweifelsfall das Konto
Hager-Wildenrotter weist darauf hin, dass keine Reparaturen in die Betriebskosten des Vermieters eingerechnet werden können. Wenn die Höhe der sonstigen Ausgaben ungewöhnlich hoch ist, sollten Sie die Rechnung überprüfen, rät er.