Auch gegen die Aufnahme des Privatstandards der Bio Suisse Richtlinien in die Verfassung spricht sich der Bundesrat aus. Diese spezifischen Leitlinien aus dem Jahr 2018 wären obsolet, wenn sie nach der 25-jährigen Übergangsfrist gelten würden. Darüber hinaus wird es viele weitere private und staatliche biologische Standards geben, die weiterentwickelt werden. Der Bundesrat will die Bedenken der Initiative in einem sofortigen Gegenvorschlag adressieren.