In letzter Instanz wies der BGH die Beschwerden der Staatsanwaltschaft München zurück. Dabei wurden beim Landtagsabgeordneten Sauter 1,24 Millionen Euro beschlagnahmt – und bei seinem ehemaligen Parteikollegen und Bundestagsabgeordneten Nüßlein 660.000 Euro. Beide waren für ihre Dienste als Gewinnbeteiligung bezahlt worden.

Nüßlein aus Partei und Bundestag, Sauter weiter im Landtag

Nüßlein verließ die CSU, nachdem die Vorwürfe öffentlich geworden waren. Sauter musste seine Parteiämter aufgeben, bleibt aber als offiziell nicht eingetragener Abgeordneter im Bayerischen Landtag. Auch der Haftbefehl gegen den Geschäftsmann, der Sauter und Nüßlein half, die Masken für mehr als 60 Millionen Euro zu verkaufen, wurde laut BGH aufgehoben. Die Masken gingen dann an das bayerische Gesundheitsministerium, das Bundesinnenministerium und das Bundesgesundheitsministerium.

Die CSU-Abgeordneten wurden nicht bestraft

Die Begründung des BGH: Nach dem Willen des Gesetzgebers ist nur die Entgegennahme von Gegenleistungen für Handlungen „in Erfüllung des Mandats“ von Politikern strafbar, also für Abstimmungen im Parlament, in Ausschüssen oder in der Fraktion. § 108e StGB erfasst nicht, dass Abgeordnete ihren Einfluss außerhalb der politischen Arbeit ausüben. „Erkennt der Gesetzgeber eine Strafbarkeitslücke an, steht es ihm frei zu entscheiden, ob er diese belassen oder durch eine Neuregelung schließen will“, so der BGH. Sonst sind den Gerichten die Hände gebunden. Vor dem BGH hatte das Oberlandesgericht München bereits in seinen Urteilen vom vergangenen November klargestellt, dass Bestechung und Korruption nach geltendem Recht in diesem Fall nicht vorliegen. Die Münchner Richter kritisierten: Dass auch „die missbräuchliche Kommerzialisierung des Mandats unter Ausnutzung eines nationalen Notstands von beispiellosem Ausmaß“ nach der derzeitigen Rechtslage straffrei bleibe, scheine nicht gerechtfertigt.

„Freispruch gleicht moralische Schuld nicht aus“

Grünen-Bundestagsabgeordneter Florian Siekmann sagte, die Rechtslage widerspreche völlig dem Rechtsempfinden der Menschen. „Deutschland braucht strenge Antikorruptionsgesetze, um das Geldverdienen zu stoppen.“ Hartmut Baumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland, forderte das Ampelbündnis auf, Gesetzeslücken schnell zu schließen. Andernfalls drohe „das Vertrauen in unsere Parlamentarier und unseren Rechtsstaat zu schädigen“. CSU-Generalsekretär Martin Huber sagte der Augsburger Allgemeinen: „Rechtlicher Freispruch ersetzt moralische Schuld nicht.“ Als Bundestagsabgeordneter dürfe man „in einer schweren Notlage wie der Corona-Krise nicht reich werden“. Auch der AfD-Abgeordnete Gerd Manns nannte das Vorgehen moralisch verwerflich. Gleichzeitig kritisierte er, dass Souter immer noch im Landtag sitze. Die politische Aufarbeitung der Maskenversorgung geht weiter. In Bayern arbeitet ein Untersuchungsausschuss an dem Fall. Sauter und Nüßlein haben sich zum Ausschuss noch nicht geäußert. Im Bundestag gibt es dazu keinen Untersuchungsausschuss.