Für „Heute“-Leser Helmut hätte es ein ruhiger und versöhnlicher Tag auf dem Wiener Zentralfriedhof werden sollen: Ende Juni fuhr der Wiener in den 11. Wiener Gemeindebezirk, um am Familiengrab seiner Lieben zu gedenken und das Grab zu säubern. . Nachdem der 56-Jährige zu seinem Auto zurückgekehrt war, wurde es sehr schwierig für ihn. Für das Parken vor Tor 11 muss Helmut 176 Euro zahlen.

Strafe für Kurzparkzone und Grünfläche

Ein Sheriff des Parks bestraft den 56-Jährigen aus Wien wegen mehrerer Delikte. Einerseits war Helmut laut Beschilderung mit seinem weißen Kombi ausserhalb von Wien, aber die Kurzparkzone an der Myluis-Bluntschli-Strasse war noch in Kraft. Da er für seinen Aufenthalt kein ausgefülltes Parkticket kaufte, wurde der Fahrer mit einem Instrument in Höhe von 36 Euro bestraft. Doch damit nicht genug, Helmut erstattete auch Anzeige wegen des Parkmanövers. Der Grund: Mit beiden Vorderrädern auf der Wiese parken. Da das Abstellen von Fahrzeugen auf Grünflächen laut Grünflächenverordnung strengstens untersagt ist, erteilte der Beamte dem Wiener einen weiteren Strafbefehl. Kosten: 140 Euro.

Strafen sind nicht akzeptabel

Am Boden zerstört und hilflos verließ Helmut die Kurzparkzone vor dem Friedhof. Der 56-Jährige versteht nicht, dass der Wiener bestraft wurde, obwohl er hinter der Stadtgrenze war und es sonst keine Anzeichen gab. Da es sich jedoch um eine gültige Kurzparkzone handelt und das Parken von Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr bis 22:00 Uhr Nur mit Vignette oder Parkausweis erlaubt, muss Helmut ein Bußgeld von insgesamt 176 Euro zahlen. Null.

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Nav-Account rca, zdz Zeit16.07.2022, 12:56| Bsp.: 16.07.2022, 13:39