Die erste Stimmrechtsbeschwerde richtete sich gegen Stimmrechtsauskünfte zum Sicherheitsbegriff. Der Beschwerdeführer war der Ansicht, dass sich die Sicherheitslage verschärfen würde, weil die Gästefans durch ein Spielfeld und einen Tunnel ins Stadion geschmuggelt würden.
Richtig informierte Wähler
Er kritisierte die Behörden dafür, die Wähler vor der Abstimmung nicht ausreichend darüber zu informieren. Nach dem Bezirksrat und dem Verwaltungsgericht Zürich ist nun auch das Bundesgericht zum Schluss gekommen, dass die Zürcher Bevölkerung ausreichend informiert wurde. Gemäss Entscheid des Bundesgerichtshofs wurde der Sicherheitsbegriff in der Wahlzeitung geprüft. Es wurde darauf hingewiesen, dass Sicherheit bereits 2018 ein Thema war, als dann über die Baurechtsverträge abgestimmt wurde. Daher hätten sich die Wähler schon zwei Jahre früher zu diesem Thema eine Meinung bilden können.
Schulbaupläne waren nicht ausschlaggebend
Die zweite Wahlrechtsbeschwerde kam von drei Personen und richtete sich gegen das für einen der Wohntürme geplante Schulgebäude. Gegner des Pitches kritisierten, dass dies erst nach der Abstimmung bekannt wurde. Nach Bezirksvorstand und Verwaltungsgericht wurde diese Klage auch vom Bundesgericht abgewiesen. Die Frage des Schulgebäudes sei nicht ausschlaggebend für die Abstimmung gewesen, schreibt der Bundesgerichtshof. Fraglich ist auch, ob mehr Wähler mit Nein gestimmt hätten, wenn sie die Baupläne der Schule im Voraus gekannt hätten. Gut möglich, dass es mit den Informationen zum Schulgebäude noch mehr Zustimmung gegeben hätte. Der Unterschied zwischen Ja- und Nein-Stimmen betrug mehr als 18 Prozent. Es ist nicht davon auszugehen, dass mehr als 9 Prozent wegen eines Schulgebäudes anderer Meinung wären.
Mögliche weitere Verzögerungen
Mit diesen beiden Bundesgerichtsentscheiden kann die Stadt Zürich nun die nächsten Schritte einleiten: Der Regierungsrat kann den Studienplan genehmigen, gefolgt vom Baugesuch. Gegen den Entwurfs- und Bauantrag könnten Kritiker aber auch über alle Justizbehörden klagen. Je nach Protestbereitschaft der Stadiongegner würde sich das Projekt um weitere zwei bis fünf Jahre verzögern. Trotz aktueller Bundesgerichtsentscheide kann es Jahre dauern, bis der erste Ball auf den Rasen rollt. Im September 2020 haben die Zürcherinnen und Zürcher das Projekt Ensemble an der Urne gutgeheissen. Es umfasst ein Fußballstadion mit 18.000 Plätzen, eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft und zwei Hochhäuser, von denen eines eine Grundschule und eine Grundschule beherbergt. Die Stadt Zürich zeigte sich in einer Mitteilung erfreut. „Zürich will das neue Stadion. Nach der klaren Zustimmung an der Wahlurne war die durch den Einspruch verursachte Verzögerung noch ärgerlicher. Nun kann der Bauherr endlich mit der Planung beginnen», sagt der zuständige Gemeinderat André Odermatt (SP) in einer Medienmitteilung.
Seit den 1990er Jahren in Endlosschleifen
Seit den 1990er-Jahren steckt die Stadt Zürich in der Stadionthematik in einer Endlosschleife. Bereits 2003 haben die Wähler Ja zu einem Fußballstadion gesagt. Die Gegner bekämpften das Projekt daraufhin so heftig – Stichwort «Schatten» –, dass die Credit Suisse das Projekt schliesslich aufgab und das Grundstück an die Stadt Zürich verkaufte. 2013 zeigten die Wähler dann einem von der Stadt finanzierten Stadion die Rote Karte: Viele befürchteten, Steuerzahler müssten ein Stadion für private Vereine finanzieren. Sollte die Stadt Zürich bis 2035 kein Stadion bauen, hat die CS das Recht, das Areal zurückzukaufen. (SDA/mam) Credit Suisse Superliga Verein SP TD Pt 1 0 0 0 2 0 0 0 3 0 0 0 4 0 0 0 5 0 0 0 6 0 0 0 7 0 0 0 8 0 0 0 9 0 0 0 10 0 0 0