Nach mehr als einem Jahr Ermittlungen, Ermittlungen und Gutachten sind nun endlich drei afghanische Tatverdächtige (16, 18, 22) im Fall Leonie angeklagt worden. Das teilte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Nina Busek, am Donnerstag mit und bestätigte einen Bericht der „Kronen Zeitung“. Daher muss das Trio wegen Verdachts auf Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen zur Rechenschaft gezogen werden, nicht aber wegen Mordes.
auf Gerechtigkeit warten
Mutter (41) und Vater der 13-Jährigen warten seit über einem Jahr auf Gerechtigkeit und sind in den letzten zwölf Monaten durch die Hölle gegangen. Rückblende: Studentin Tulln kam am 26. Juni 2021 gegen 2 Uhr morgens mit zwei jungen Männern in die Wohnung in Wien-22, wo sie von mindestens zwei der vier Verdächtigen unter Drogen gesetzt und vergewaltigt worden sein soll. Der DNA-Bericht belastete drei Afghanen (16, 18, 22), zwei davon auf freiem Fuß – mehr dazu hier. Als das Mädchen das Bewusstsein verlor, stellten die Männer sie unter die Dusche, fütterten sie mit Joghurt und warfen ihren leblosen Körper schließlich auf einen grünen Rand unweit der Wohnung. Passanten fanden die Leiche kurz vor 7 Uhr, drei Afghanen (16, 18, 23) wurden relativ schnell festgenommen, ein 22-jähriger Mann war als Flüchtling getarnt auf spektakuläre Weise nach England geflüchtet und konnte nur gefasst werden von Ermittlern in London.
Der Tod war nicht geplant
Laut Anklage sollen die drei Verdächtigen beschlossen haben, Leoni unter Drogen zu setzen und gemeinsam zu vergewaltigen, als sie die Wohnung in Wien-Donaustadt betraten. Die Afghanen sollen dem Mädchen sieben XTC-Tabletten gegeben und sie dann vergewaltigt haben. Nach etwa 90 Minuten erstickte Leonie und lehnte sich dann gegen einen Baum. Laut Anklage hatte der Angeklagte vor, Leonie zu vergewaltigen, sie aber nicht zu töten. Daher wurde keine Anklage wegen Mordes erhoben. Das Urteil: Bis zu lebenslanger Haft droht dem ersten Angeklagten (22). Die beiden anderen Angeklagten waren bei der mutmaßlichen Tat erst 16 bzw. 18 Jahre alt und müssen mit einer Höchststrafe von bis zu 20 Jahren Gefängnis rechnen.
Verarbeitung im Spätsommer/Herbst
„Ab sofort muss man eine Einspruchsfrist von einem Monat einräumen, wenn also alles nach Plan läuft, könnte die Anhörung Mitte bis Ende August stattfinden“, sagt Rechtsanwalt Florian Höllwarth, der ihre Eltern Leonie vertritt. Realistischer erscheint jedoch ein Testtermin im September/Oktober, frühestens Mitte August wird der Termin feststehen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Nav-Account liegen Zeit14.07.2022, 19:00| Bsp.: 14.07.2022, 19:48