Mit der Aufhebung allgemeiner Impfverordnungen durch die Bundesregierung – ungeachtet steigender Infektionszahlen – rücken auch die Krankenhäuser, meist unter dem Dach der Landespolitik, von diesem Kurs ab. Jüngstes Beispiel: die „Tirol Kliniken“, zu denen die Krankenhäuser in Innsbruck, Hall in Tirol, Natters und Zirl gehören. Eine Impfpflicht gegen das Coronavirus als Bedingung für Neueinstellungen wird es künftig nicht mehr geben. Bei Bewerbern mit gleicher Qualifikation werden jedoch Geimpfte bevorzugt. Das Landeskrankenhaus (BKH) St. Johann in Tirol zieht nach und erklärt das Ende der Impfpflicht. „Trotzdem empfehlen wir allen unseren Mitarbeitern die Impfung als wirksamsten Schutz vor einer schweren Covid-Erkrankung“, hieß es in einer Aussendung am Montag.