Beitreten: Hilfe durch persönliche Hilfe

Die motorischen Fähigkeiten von Gregor Steininger sind aufgrund einer Behinderung eingeschränkt. Sein persönlicher Assistent hilft ihm bei schwierigen täglichen Aktivitäten.

Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

Obwohl in Österreich seit 2008 der UN-Vertrag gilt, der vorschreibt, dass alle die gleichen Chancen haben sollen, werden Menschen mit Behinderungen in vielen Fällen ausgeschlossen. Der persönliche Assistent unterstützt zum Beispiel, wenn die Regale im Supermarkt zu hoch stehen oder die Schnellbahn nicht barrierefrei ist. Der Wiener Gregor Steininger stellte einen persönlichen Assistenten ein, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Laut Steininger kann persönliche Hilfe die fehlende Erreichbarkeit ausgleichen und ihm ein erfülltes Leben ermöglichen. „Ich könnte meinen Job als Peer-Berater nicht machen, wenn ich keinen persönlichen Assistenten hätte“, sagte Steininger im „Wien heute“-Interview. Sein Assistent Bernhard Bergler hilft ihm im Büroalltag, indem er den Drucker bedient, Umschläge holt und Seiten locht.

Enge Arbeitsbeziehung ohne Petentenfunktion

Bergler hat Sozialpädagogik studiert, arbeitet in der Hilfsgenossenschaft WAG und versucht durch seine Arbeit die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Persönliche Assistenten tun, was Kunden von ihnen verlangen. Steiningers Assistentin begleitet ihn auch in seiner Freizeit und auf Reisen. „Mein Assistent leiht mir seine Hände und Füße, aber das sollte mich nicht in eine flehende Rolle versetzen“, sagte Steininger. ORF-Personalreferent Bernhard Bergler unterstützt Georg Steininger seit fünf Jahren Steininger ist es wichtig, die Beziehung zwischen Klient und Assistent als Arbeitsverhältnis zu betrachten. „Wir treffen uns nicht außerhalb der Bürozeiten, eine freundschaftliche Beziehung baue ich erst am Ende des Arbeitsverhältnisses auf“, erklärt Steininger. Es ist eine enge Zusammenarbeit, in der selbstbestimmter Lebensstil und harmonisches Miteinander im Vordergrund stehen.

Pflegezuschuss nur ab der dritten Stufe

Jasna Puskaric, Leiterin der WAG-Hilfsgenossenschaft, kritisiert, dass manche Menschen vom Anspruch auf Pflegegeld ausgeschlossen sind. Diese kann nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Personen dürfen nicht unter 18 Jahre alt sein, in einem Privathaushalt leben und müssen Pflegegeldstufe drei oder höher beziehen. „Allerdings gibt es viele Menschen, die auch ohne Krankenhausgeld oder mit den Stufen eins und zwei Unterstützung benötigen würden“, sagt Pukaric. Das bedeute auch, dass Menschen mit einer Sinnesbehinderung, einer Lernbehinderung oder einer geistigen Behinderung vom Pflegezuschlag ausgeschlossen seien, erklärte Puskaric. Die Hilfsgenossenschaft setzt sich dafür ein, dass Persönliche Assistenz allen Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht wird.

Weitere Helfer gesucht

Die WAG Hilfsgenossenschaft hat einen hohen Bedarf an Persönlichen Assistenten und sucht Menschen, die gerne im sozialen Bereich arbeiten möchten. Hierfür ist keine spezielle Ausbildung erforderlich. „Prinzipiell kann jeder, der die Fähigkeit zur Empathie besitzt, Persönliche Assistenz leisten“, sagt Pukaric. Sie werden vom Kunden auf individuelle Bedürfnisse geschult.