13.07.2022, 12:27 Uhr  (Aktualisiert)

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer neu berechnet werden. Millionen Menschen müssen deswegen eine zweite Steuererklärung abgeben. Die Eile ist der Steuerplattform Elster zu viel. Ein großer Andrang infolge der Grundsteuerreform führte zu Schwierigkeiten bei der Steuerplattform „Elster“. „Aufgrund des überwältigenden Interesses an Formularen zur Grundsteuerreform sind die Formulare derzeit nur begrenzt verfügbar“, heißt es auf der Website. „Wir arbeiten bereits mit Hochdruck daran, Ihnen schnellstmöglich die gewohnte Qualität liefern zu können.“ Mit „Elster“ können Bürgerinnen und Bürger ihre Steuererklärung online abgeben. Die Grundsteuer muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden. Millionen Haus-, Wohnungs- und Immobilienbesitzer mussten daher von Juli bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abgeben, meist elektronisch über „Elster“ – mit Daten wie Zimmernummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert. Grundstückseigentümer müssen sich die Informationen grundsätzlich selbst besorgen. Dies könnte umständlich sein. In den Bau- und Kaufunterlagen sind in der Regel Fläche, Nutzung, Baujahr und Sanierung aufgeführt, ebenso Miteigentums- und Sondereigentumsanteile bei Eigentumswohnungen. Aber auch bei Erweiterungen können Nachmessungen notwendig werden und auch Bodenwerte sollten vorher recherchiert werden. Dabei hilft das amtliche Bodenwertinformationssystem (BORIS) des jeweiligen Bundeslandes.

Verschiedene Berechnungsmodelle

Diese Informationen sind in der Regel kostenpflichtig. „Bei der Grundsteuer stellen die Behörden die Daten allerdings kostenlos zur Verfügung“, sagt Sibylle Barent vom Vermieterverband Haus & Grund. Die Grundstücks- und Parzellennummer erhalten Sie beim Grundbuchamt. Je nach Bundesland sind teilweise mehr oder weniger Angaben erforderlich, da Bundesländer unterschiedliche Berechnungsmodelle verwenden. Bei Wohnungseigentümern sind es in der Regel einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mehrfamilienhäuser können es vierstellige Summen sein. Wie viel sie am Ende schulden, werden die Eigentümer voraussichtlich erst 2025 erfahren, denn der Grundsteuerwert, der aus ihren Gegenständen errechnet wird, ist nur ein Element der Grundsteuerberechnung – und die Kommunen können die Hebesätze entsprechend anpassen muss bezahlen. (Dieser Artikel wurde erstmals am Montag, den 11. Juli 2022 veröffentlicht.)