FDP-Vizepräsident Vogel stellt Homöopathie als Krankenkassenleistung infrage

Stand: 13:43 Uhr|  Lesezeit: 3 Minuten 

Die Zusatzabgabe für Krankenkassen muss erhöht werden Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden im nächsten Jahr höhere Beiträge fällig. Gesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte an, der durchschnittliche Zusatzbeitrag solle um 0,3 Prozentpunkte steigen. Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
„Wissenschaftlich wirkungslos“: Der FDP-Bundestagsabgeordnete Johannes Vogel unterstützt die Abschaffung der Homöopathie als Krankenkassenleistung. Die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren, gehen ihm nicht weit genug. Aufgrund der angespannten Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat der FDP-Politiker Johannes Vogel die Abschaffung der Homöopathie als Krankenkasse ins Gespräch gebracht. „Jeder sollte die Homöopathie anwenden dürfen, aber es ist erwiesen, dass sie wissenschaftlich nicht wirksam ist“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ („RND“). „Aber das Kollektiv der Beitragszahler meines Fonds dazu zu bringen, das zu bezahlen, ist ein Thema, das auf den Tisch gelegt werden muss“, forderte Vogel. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will den 2023 erwarteten GKV-Fehlbetrag unter anderem durch Rücklagen von Krankenkassen und Krankenkassen, einen Solidaritätszuschlag der Pharmaindustrie und einen erhöhten Steuerzuschuss decken. Der Versicherte muss einen höheren Zusatzbeitrag zahlen. “Was eingereicht wurde, ist nicht genug”, sagte Vogel. Hier finden Sie Inhalte Dritter Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
Seriöse Krankenkassen kritisieren Lauterbachs Initiative. „Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf“, sagten die Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Uwe Klemens und Susanne Wagenmann, bei der Verbandsanhörung zum Zuwendungsgesetz am Mittwoch in Berlin. Die Beitragszahler werden daher die Hauptlast tragen müssen, um die milliardenschwere Finanzierungslücke zu füllen.

“Todeszeichen”

GKV-Vertreter argumentierten, dass die Finanzierungslücke von 17 Milliarden Euro das Ergebnis konkreter politischer Entscheidungen in der Vergangenheit sei. „Einerseits wurden Gesetze erlassen, die zu strukturell höheren Kosten führten, andererseits gab es keine nachhaltige Gegenfinanzierung.“ Inflation und höhere Lebensmittelpreise“. In Lauterbachs Entwurf zur Anhebung der Zusatzbeitragssätze ab 2023 hatte der Minister die Höhe von 0,3 Prozentpunkten genannt. Lauterbachs Pläne sehen auch vor, dass Kassenärzte auf eine bessere Bezahlung von Patienten verzichten müssen, die seit mindestens zwei Jahren nicht mehr in ihrer Praxis tätig sind. Diese Regelung wurde 2019 eingeführt und soll zu einer schnelleren Bestellung von Sachverständigen führen. Nach Berechnungen der Ärzte des Gremiums beläuft sich dieser sogenannte Sonderbeitrag auf rund 380 Millionen Euro pro Jahr. Lesen Sie auch Ärztekammern befürchten wegen der Lauterbach-Rechnung längere Wartezeiten auf Arzttermine. „Die angekündigte Aufhebung der Neuregelung für Patienten wird nicht ohne massive Folgen – etwa längere Wartezeiten auf Termine – bleiben“, heißt es in einem Beschluss, über den die „Ärzte Zeitung“ am Mittwoch in ihrer Online-Ausgabe berichtete. Alle Kassenärztlichen Vereinigungen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und zahlreiche ärztliche Berufskammern haben den Beschluss unterzeichnet. Sie wollten “in der öffentlichen Debatte” zeigen, dass “diese Konsequenzen das sind, was die Politik will”, heißt es in der Resolution. Lesen Sie auch Unterdessen wehrt sich die Pharmaindustrie gegen Lauterbachs Plan, wegen der Finanzierungslücke einen Solidaritätszuschlag von forschenden Herstellern zu erheben. Der Vorsitzende des Verbandes der Hersteller forschender Arzneimittel (VFA), Han Steutel, sagte gegenüber „RND“, dass das Bundesverfassungsgericht dem Staat zu Recht enge Grenzen gesetzt habe, um Sondersteuern zu erheben, abgesehen von der Steuergesetzgebung. „Ich sehe immer noch nicht, wie der Staat die Kriterien der Justiz erfüllen will“, betonte er. Der Verband argumentiert in seiner Stellungnahme unter anderem damit, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Sonderabgabe den Zahlern selbst zugute kommen müsse. Lauterbach will Pharmaunternehmen in den Jahren 2023 und 2024 zu einem „Solidaritätsbeitrag“ von jeweils einer Milliarde Euro verpflichten. Entscheidend muss der Umsatz eines Unternehmens mit gesetzlicher Krankenversicherung sein.