von Christian Willim 

facebookMessengerwhatsapptwittermailpocket Nachdem in den vergangenen Tagen Einzelheiten zu den Todesumständen der 13-Jährigen bekannt wurden, ist nun bekannt geworden, dass mindestens einer der drei Verdächtigen die Folter des Mädchens gefilmt haben soll. Ein Sprecher des Landesgerichts Wien bestätigte, „dass sich die Anklage auf so etwas bezieht“. Am 26. Juni 2021 wurde Leonie von Passanten leblos auf einem grünen Fahrstreifen in Wien-Donaustadt gefunden. Gegen die drei Verdächtigen im Alter zwischen 19 und 23 Jahren wurde nun Anklage erhoben. Als das Mädchen die Wohnung betrat, sollen sie beschlossen haben, sie unter Drogen zu setzen und gemeinsam zu vergewaltigen. Laut Anklage will die Staatsanwaltschaft die Videos bei der Verhandlung abspielen – ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Dass dieses belastende Material existiert, weiß auch Opferanwalt Florian Höllwarth: „Ich habe diese Informationen auch.“ Die Videos selbst kennt er nicht. „Wenn sie gespielt werden, werde ich ein Zuschauerverbot beantragen“, kündigt er an. Höllwarth und sein Kollege Johannes Öhlböck vertreten Leonies Familie. Sie nehmen im Namen der Angehörigen am Verfahren teil. Im Falle einer Verurteilung werden Höllwarth und Öhlböck auch formelle Haftungsklagen gegen die Republik Österreich erheben. Sie werfen der Republik vor, dass die Asylverfahren für die Verdächtigen zu lange gedauert haben. Männer würden auch besser darauf hören, von den Behörden überwacht zu werden.

Vergewaltigung mit Todesfolge

Die Verdächtigen müssen sich wegen des Verdachts auf Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verantworten. Dem ältesten Tatverdächtigen – der 23-Jährige war zur Tatzeit 22 Jahre alt – drohen zehn bis zwanzig Jahre Haft oder lebenslange Haft. Die beiden anderen waren zur Tatzeit 18 Jahre alt. Sie werden als junge Erwachsene (zwischen 18 und 21 Jahren) angeklagt, was bedeutet, dass ihnen bei einer Verurteilung maximal 20 Jahre Gefängnis drohen.

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