Experten von Scientists for Future (S4F) verweisen unter anderem auf die Dringlichkeit der Energieeffizienz. Die Wohnungs- und Grundstückseigentümergemeinschaft klagte über unhaltbare Fristen und fehlende Kapazitäten. Ziel der EWG ist es, Öl-, Kohle- und Koksheizungen bis 2035 und Erdgasheizungen bis 2040 auslaufen zu lassen. Der Bewertungsplan sieht jedoch eine Ausnahme für Heizungen vor, die mit erneuerbaren Gasquellen betrieben werden – diese dürfen über 2040 hinaus in Betrieb bleiben.
Kritik von Umweltverbänden
Umweltverbände kritisieren den Gesetzentwurf auch im Hinblick auf das Heizen mit Erdgas. Laut Pressemitteilung betont Global 2000, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass es keine Regelungen für die Umstellung auf Erdgasheizungen gebe und fordert, die gesetzliche Lücke im Bewertungsverfahren zu schließen. Für den WWF ist die geplante Zulassung von „grünem“ Gas ein ganz entscheidender Punkt, das Gesetz darf keine Schlupflöcher für das Heizen mit Erdgas enthalten und keine Verzögerung bei der Stilllegung fossiler Heizanlagen. Für Greenpeace ist die eingebaute „Hintertür“, mit der Gaskessel mit „grünem“ Gas betrieben werden könnten, „absolut dumm“.
WKO für “tech-open”-Modus
Der Wohnungs- und Grundeigentümerverband (ÖHGB) nennt unhaltbare Fristen und fehlende Kapazitäten am Markt. Die Wirtschaftskammer (WKO) betont in einer Stellungnahme, dass eine klimaneutrale Raumheizung bis 2040 gefördert werde, jedoch ein „technologieneutraler“ Weg eingeschlagen werden müsse. Auch verfassungsrechtliche Bedenken sind in dem Entwurf zu sehen, Eigentumsrechte und Erwerbsfreiheit sollen nur anteilig eingeschränkt werden. Die Arbeiterkammer (AK) fordert in ihrer Bekanntmachung unter anderem, dass die Eingriffe des Gesetzes nur unter größtmöglichem Schutz des Mietrechts erfolgen.