Am Wochenende führte diese Neuregelung jedoch dazu, dass Elster (Elektronische Steuererklärung) mit der Anzahl der Anfragen überfordert war. Auf der Website heißt es: „Aufgrund des enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform sind die Formulare derzeit nur begrenzt verfügbar. Wir arbeiten bereits mit Hochdruck daran, Ihnen schnellstmöglich die gewohnte Qualität bieten zu können.“ Betroffen ist den Angaben zufolge auch die Nutzung von Mein ELSTER und der „ElsterSmart“-App, „wenn die ElsterSmart und Mein ELSTER App werden auf unterschiedlichen Geräten verwendet’. Die Einschränkungen landeten in den sozialen Medien: „Liebe #Steuer, wenn Sie darauf bestehen, dass ich meine Grundsteuer über #Elster einreiche, DANN STELLEN SIE SICHER, DASS IHRE SERVER LAUFEN! Einmal mit Profis“, schrieb ein Nutzer. Laut mehreren Usern besteht das Problem seit Donnerstag. Je nach Bundesland können für die Neuregelung mehr oder weniger Angaben erforderlich sein, da die Bundesländer unterschiedliche Berechnungsmodelle verwenden. Bei Wohnungseigentümern sind es in der Regel einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mehrfamilienhäuser können es vierstellige Summen sein. Eigentümer werden wahrscheinlich bis 2025 nicht wissen, wie viel sie letztendlich schulden werden, da der Grundsteuerwert, der aus ihren Gegenständen berechnet wird, nur ein Element in der Grundsteuerberechnung ist – und die Kommunen können die Hebesätze anpassen und so bestimmen, wie hoch sie sind sollte zahlen.
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Elster wurde 1996 als Projekt der deutschen Finanzverwaltungen aller Bundesländer und des Bundes gestartet. Es funktioniert als digitale Bearbeitung der Steuererklärung oder Online-Anmeldung. Koordiniert vom Bayerischen Landesfinanzamt in München.