12.07.2022, 20:57 Uhr
Gesundheitsminister Lauterbach sieht es ähnlich wie die Vertreter von Hausärzten und Gruppenärzten: Manchmal kann ein Krankschreibungsbesuch besser sein als der Gang in die Arztpraxis. Er lässt verlauten, dass die Entscheidung über die Rückkehr in den Krankenstand bald telefonisch getroffen wird. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hält die von Ärztevertretern geforderte Rückkehr zur telefonischen Krankschreibung für richtig und unterstützt sie. Es solle bald entschieden werden, Vorgespräche liefen, der SPD-Politiker teilte sein Wissen auf Twitter mit. „Bei den hohen Covid-Fallzahlen brauchen wir die Infektionen nicht in die Arztpraxis zu bringen“, sagt Lauterbach. Angesichts der zahlreichen Fälle von Erkältungs- und Coronavirus-Erkrankungen nannte es der Präsident des Deutschen Hausärztebundes, Ulrich Weigeldt, „ein echtes Ärgernis“, dass die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) nicht mit aufgenommen worden sei Der Standard. Pflege. „Telefon AU würde eine echte Erleichterung bringen“, sagt Weigeldt. Lauterbach teilte in seinem Tweet einen Artikel mit Weigeldts Einstufung. Ab dem 1. Juni mussten sich Patienten zur Krankschreibung wieder in die Arztpraxis oder zu Videoterminen begeben. Bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege war dies während der Corona-Pandemie bis zum 31. Mai auch nach telefonischer Rücksprache für bis zu sieben Tage möglich.
Die Bundeskommission entscheidet
Über solche Regelungen entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss Gesundheit (G-BA). Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser zusammen und entscheidet über Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und Regelungen wie Krankenstand.
Auch der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stephan Hofmeister, hatte gesagt: „Wir wollen niedergelassenen Ärzten ermöglichen, kranke Patienten telefonisch anzuschreiben. unabhängig von der Corona-Pandemie“. Laut einem G-BA-Sprecher werden wir voraussichtlich wieder auf die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung zurückkommen. Im Frühjahr sei im Gremium intensiv diskutiert worden, “ob es richtig ist, die bisherige Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung Ende Mai 2022 auslaufen zu lassen”, sagte er. Alle Träger des G-BA und damit der KBV als Vertreter der Ärzteschaft waren sich damals einig, dass solche Sonderregelungen aufgrund der damals ruhigeren Lage der Pandemie zurückgenommen werden könnten. Dies geschah nach der täglichen Entspannung. „Für den Fall, dass sich die Corona-Pandemie wieder beschleunigt, kann die Gemeinsame Bundeskommission ihre Sonderregelungen (…) reaktivieren“, sagte die Sprecherin.