1. Zusatzabkommen über die Grund- und Erstversorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine vom Bundesrat genehmigt Die Mehrheit der Bundesräte hat einer Zusatzvereinbarung 15a zugestimmt, welche die Grund- und Erstversorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine sicherstellen soll. Den Herausforderungen durch den Krieg in der Ukraine und steigenden Preisen muss durch die Anhebung ausgewählter Höchstsätze und einer Erste-Hilfe-Flatrate des Bundes Rechnung getragen werden. Die dafür erbrachten Leistungen betreffen die Unterbringung und Verpflegung in organisierten und individuellen Unterkünften. Eine Grundversorgungspauschale des Bundes soll die Bundesländer bei der Grundversorgung des Zuzugs aus der Ukraine unterstützen. Damit fallen auch Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine ausgewiesen werden und auf der Durchreise in das Land einreisen dürfen, unter die Grundversorgungsvereinbarung. Innenminister Gerhard Karner begrüßte die neue Regelung und dankte Organisationen, Gemeinden und der Bevölkerung für die Unterstützung der Vertriebenen. Es würden Rahmenbedingungen geschaffen, die das Leben der Menschen, die diesem schrecklichen Krieg entkommen mussten, etwas erleichtern, begrüßte auch Silvester Gfrerer (ÖVP/S) die Neuregelung. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) kritisierte die Empfehlungen des Kindeswohlausschusses und erinnerte an die Umsetzung der im Regierungsprogramm konzipierten Sorgerechtsregelung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und die Berücksichtigung des Kindeswohls im Asylverfahren. Josef Ofner (FPÖ/K) kritisierte die Erhöhung der Höchstkosten und forderte angesichts der teilweise existenziellen Inflationsgefahr eine finanzielle Unterstützung der Österreicher. Ohne die Hilfe der Bevölkerung sei die Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge nicht möglich, Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) bedankte sich für die Hilfsbereitschaft und forderte menschenwürdige Bedingungen für die Flüchtlinge. Wahlgesetzänderung 2022 Der Bundesrat hat sich nicht einstimmig gegen das Wahlgesetz 2022 ausgesprochen, das bedeutet, dass Personen, die keinem Geschlecht eindeutig angehören oder sich dazu nicht bekennen wollen, weiterhin an der Wahl teilnehmen können. Alle Bezeichnungen, die sich auf Männer und Frauen beziehen, werden entfernt und es wird nur noch „Personen“ verwendet. Darüber hinaus wird ein neues Wahlkreis-Tool eingeführt, das auf eine Verbesserung der Verwaltung abzielt. Einstimmiges Votum zur Reform des psychiatrischen Wohnens Bundesräte haben einstimmig grünes Licht für eine umfassende Reform zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung gegeben. Das Paket wurde auf der Grundlage der Ergebnisse eines Sonderausschusses, einer Studie und einer Arbeitsgruppe erstellt. Das Komitee wurde gebildet, nachdem ein psychisch gestörter Obdachloser 2016 auf dem Wiener Brunnenmarkt ohne ersichtlichen Grund einen Passanten mit einer Eisenstange getötet hatte. Das umfassende Paket soll klären, welche Aufgaben öffentliche Sicherheitsbehörden, einweisende Ärzte und Fachärzte in psychiatrischen Abteilungen bei der Klärung der Aufenthaltsverhältnisse haben. Zudem soll der Kreis der Ärzte, die eine Überweisung einleiten können, erweitert werden. Datenschutzrechtliche Klarstellungen sollen die Rechtssicherheit in der Kommunikation zwischen verschiedenen Stellen verbessern. Die Novelle des Dienstrechts erleichtert die Bestellung von Schulleitern und den Berufswechsel Der Bundesrat hat zudem mehrheitlich einer Änderung des Dienstleistungsgesetzes zugestimmt, die vor allem Neuerungen für Lehrkräfte vorsieht. Dieses zielt unter anderem darauf ab, die Gebühren für Sommerschulkurse zu regeln. Darüber hinaus sieht die Gesetzesnovelle erweiterte Möglichkeiten des Quereinstiegs in den Lehrberuf und Neuregelungen für die sogenannte Einarbeitungsphase für neue Lehrkräfte vor. Bei der Ernennung von Schulleitern soll es künftig mehr Flexibilität geben, zum Beispiel sollen Sonderpädagogen künftig auch Grund- oder weiterführende Schulen leiten können. Zudem werden Abklärungen zu den Gehältern des Lehrpersonals, insbesondere zur Anrechnung von Studienzeiten, vorgenommen. Elisabeth Grimling (SPÖ/W) stellte einen in der Minderheit gebliebenen Beschlussantrag, das Beamtendienstrecht weiterzuentwickeln und damit den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Die Sozialdemokraten forderten unter anderem einen Rechtsanspruch auf zwei Tage Telearbeit pro Woche, eine Begrenzung der politischen Einflussnahme durch die Wiedereinführung des No-Loss-Pragmatismus und die Einführung der Altersteilzeit. Aktionärsinvasion Mit der vom Bundesrat mehrheitlich angenommenen Übernahmerechtsnovelle 2022 werden die gesetzlichen Regelungen zum sogenannten Einschleichen von Aktionären – also dem weiteren Ausbau einer bereits kontrollierenden Beteiligung – teilweise liberalisiert und in der Praxis handhabbarer . Künftig soll beispielsweise die Angebotspflicht nur noch bei einem Mehrkauf von drei und nicht wie bisher zwei Prozentpunkten ausgelöst werden. Um die österreichische Rechtslage an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs anzugleichen, soll es künftig auch möglich sein, gegen die Entscheidungen des Übernahmeausschusses das Oberlandesgericht Wien anzurufen. (Letzter Bundesrat) pst HINWEIS: Die Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrates können auch per Live-Streaming verfolgt werden und stehen als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments zur Verfügung.

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