Schließung der Rechtslücke
Seit Kriegsbeginn wurden in Österreich rund 79.000 ukrainische Vertriebene registriert, die meisten davon Frauen und Kinder. Sie unterliegen in allen EU-Staaten einer eigenen Rechtsordnung, weshalb sie aufgrund einer Gesetzeslücke in Österreich keine Familienleistungen erhalten konnten, erklärte das Familienministerium in der Sendung. Das wird jetzt behoben. Die Regelung soll rückwirkend ab März gelten und an diesem Freitag in den Nationalrat eingebracht werden. Es seien “hauptsächlich die Mütter und ihre Kinder, die Österreich verlassen und in Österreich Schutz suchen müssen”, betonte Familienministerin Susanne Raab (ÖVP). „Wenn es um die Hilfe für unsere Nachbarn geht, sind wir in Europa besonders gefordert, Unterstützung zu leisten. Der Bezug von Familienleistungen ist ein notwendiger und wichtiger Schritt.“ „Für die durch diesen grausamen Krieg vertriebenen Familien ist dieser Dienst eine wichtige zusätzliche Unterstützung, um die notwendigen Ausgaben bewältigen zu können“, sagte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne). Es sei „ein weiteres Zeichen der Solidarität“.