Der Senat hat neue Regeln für die private Nutzung von Dienstwagen beschlossen. Das muss sich ändern: ► Bewegungsfreiheit: Bisher ist die private Nutzung nur innerhalb Deutschlands erlaubt. Nun soll es auch in Europa zugelassen werden. ► Feiertage: Bisher konnte der Dienstwagen privat genutzt werden (bei entsprechender Besteuerung) – nicht aber für den Urlaub. „Das erscheint nicht mehr sinnvoll, angemessen und notwendig“, zitierte die Zeitung die Innenverwaltung. Bedeutet: Dienstwagen-Urlaubsverbot kippen. Für viele Wähler sind diese neuen Regeln zumindest fragwürdig: Immerhin kämpft der Berliner Senat für die Wiederherstellung der Mobilität, es soll mehr autofreie Stadtteile in Berlin geben. Das fordert Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (53, Grüne). Im Januar forderte er, die Friedrichstraße komplett autofrei zu machen. Berlins Ministerpräsidentin Franziska Giffey (44, SPD) Foto: imago/Bernd Friedel
Im Mai lehnte er ein autofreies Zentrum ab, wie es die Öko-Initiative “Autofrei Berlin” vorsieht. Aber es teile die meisten Ziele, den Autoverkehr zu reduzieren, erklärte er. Nur der Weg dorthin ist politisch und praktisch falsch.

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Der Fuhrpark des staatlichen Verkehrsbetriebes besteht aus 49 Fahrzeugen. Für diese Limousinen stehen 65 Fahrer zur Verfügung. Allerdings: Diese Fahrer dürfen sie NICHT in den Urlaub fahren, das müssen die Politiker selbst machen. Sie können andere Personen mitfahren lassen. Verursacht jemand vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Unfall, behält sich der Staat Regressansprüche vor. Auch interessant Auch der Einsatz von festangestellten Fahrern wird genauer geregelt: Wegen der schwierigen Abgrenzung sollen sie nicht nur für Dienstfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Büro eingesetzt werden, sondern auch für private Fahrten nach Berlin und Brandenburg. Allerdings nur innerhalb der maximal zulässigen Arbeitszeit von 268 Stunden pro Monat. Aber Senatoren dürfen ihre Fahrer nicht zu privaten Besorgungen schicken, zum Beispiel um Anzüge und Hemden aus der Reinigung abzuholen! „Die Fahrzeuge des Unternehmens stehen für alle zulässigen Nutzungsarten kostenlos zur Verfügung“, sagte Senatsinnensprecherin Sabine Beikler gegenüber BILD. Das heißt: Für das Fahrzeug selbst soll nichts bezahlt werden. Wenn Sie Ihren Dienstwagen auch privat nutzen wollen (können Sie auch ablehnen), müssen Sie den sogenannten Sachzuschlag pauschal versteuern – immer nach der sogenannten Ein-Prozent-Methode, nicht mehr laut Kalender. Das bedeutet, dass auf das Gehalt ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs aufgeschlagen wird – ist dieser dann höher, muss mehr versteuert werden. Todesgefahr in den Bergen Mega-Lawinen rasen auf die Wanderer zu Quelle: ViralHog/Harry Shimmin 11.07.2022