ADAC warnt: Der Verkehr am kommenden Wochenende, also vom 15. bis 17. Juli, kann Sie wachrütteln! Fünf weitere Bundesländer schließen sich dem Ferienstau an: Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der Automobilclub warnt vor diesen Strecken (in beide Richtungen):
Fernstraßen von und zur Nord- und Ostsee Großraum Hamburg und Berlin A 1 Bremen – Lübeck A 2 Hannover – Braunschweig A 3 Würzburg – Nürnberg – Passau A 4 Kirchheimer Dreieck – Bad Hersfeld – Erfurt – Dresden A 5 Karlsruhe – Basel A 7 Hamburg – Flensburg A 7 Hamburg – Hannover und Würzburg – Ulm – Füssen/Reutte A 8 Stuttgart – München – Salzburg A 9 Halle/Leipzig – Nürnberg – München Ring A10 Berliner A11 Berlin – Uckermärkisches Dreieck A19 Dreieck Wittstock – Rostock A 24 Berlin – Hamburg A 61 Mönchengladbach – Koblenz – Ludwigshafen A 72 Leipzig – Chemnitz – Hof Ein Dreieck 93 Inntal – Kufstein A 95/B 2 München – Garmisch-Partenkirchen Umfahrung 99 München
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Auch im Ausland drohen Staus
Und auch im Ausland soll die Autoschlange ordentlich abbremsen, nämlich auf der Tauern-, Fernpass-, Arlberg-, Rheintal-, Brenner-, Karawanken- und Gotthardstrecke sowie Fernstraßen zu den italienischen, französischen und kroatischen Küsten.
Berechnen Sie die Wartezeiten an der Grenze
An den Grenzen zu unseren europäischen Nachbarn sind laut ADAC Wartezeiten von rund 60 Minuten einzuplanen. Für Reisen nach Slowenien und Kroatien, Griechenland und in die Türkei zahlt man besser deutlich mehr! Wer mit dem Auto nach Deutschland einreisen möchte, sollte sich vor allem an den Grenzübergängen Suben (A 3 Linz – Passau), Walserberg (A 8 Salzburg – München) und Kiefersfelden (A 93 Kufstein – Rosenheim) mit Wartezeiten rechnen.
Wie kann ich Staus vermeiden?
► Finden Sie heraus, ob es eine alternative Route mit weniger Reisenden gibt. ► Können Sie Ihre Reise an einem günstigeren Tag wie Montag oder Dienstag beginnen? Ein Hoffnungsschimmer: Bis Ende August gilt samstags von 7 bis 20 Uhr ein Lkw-Fahrverbot. Stauprognose des ADAC für den Sommer 2022 Foto: ADAC/obs
Verkehrsregeln: Muss ich die Warnlichter benutzen?
Jeder Autofahrer kennt die Situation: Fahren Sie auf ein Stauende zu, bremsen Sie rechtzeitig ab. Aber nicht jeder schaltet sein Warnblinklicht ein, um nachfolgende Autos auf die Gefahr eines Auffahrunfalls aufmerksam zu machen.
Müssen Sie nicht: Laut Straßenverkehrsordnung besteht keine Pflicht zur Verwendung Ihres Warnblinklichts im Straßenverkehr.
► Tipp: Zur Vermeidung von Auffahrunfällen ist das Einschalten der eigenen Warnblinkanlage auch ohne Anweisung erforderlich!
Achtung: Fahrer müssen auf dieses Signal achten und entsprechend reagieren, um sich richtig zu verhalten!
BILDSCHIRM: Autounfall? So verhalten Sie sich richtig!
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Nach einer Entscheidung des OLG Celle stellen die Warnblinkleuchten eines vorausfahrenden Fahrzeugs – wie auch die entsprechenden Verkehrszeichen – die Ankündigung einer Gefahrenstelle dar (Az. 2 Ss (OWi) 263/15) Verkehrsteilnehmer sind dann verpflichtet, ihr Fahrverhalten anzupassen: Wer nicht abbremst, begeht sofort ein Verkehrsdelikt und kann entsprechend bestraft werden! Allgemein: Wer auf der Autobahn gegen das Gesetz verstößt, bringt sich und andere schnell in Gefahr! Es drohen Strafen, Bußgelder und Führerscheinentzug. Lesen Sie hier mit BILDplus, welche Stauregeln gelten!